Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.
Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.